Nach Angaben des Statistikportals Statista lebten im Jahr 2016 etwa 4,46 Millionen Menschen in Wohngemeinschaften. Das entspricht etwa der Anzahl der Personen, die eine Eigentumswohnung bewohnen (4,49 Millionen).
Während der Gesetzgeber für Eigentumswohnungen mit dem WEG aber sogar ein eigenes Gesetz geschaffen hat, fehlt es für Wohngemeinschaften dagegen weithin an spezialgesetzlichen Regelungen. Auch die rechtswissenschaftliche Literatur hat sich dieser Form des Zusammenlebens bisher nur am Rande gewidmet.
Diese Feststellungen und die Tatsache, dass zunehmend neue Wohnformen mit WG-Charakter entstehen (z.B. Senioren-WGs) gaben die Initialzündung für die Erarbeitung eines Rechtshandbuchs für Wohngemeinschaften. Dieses wird voraussichtlich im Herbst im Beck-Verlag erscheinen.
Zur Vorbereitung des Werks und zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den Rechtsfragen rund um die WG veranstalteten die Autoren vom 9. bis zum 10. März an der Universität Leipzig das Symposium „Wohngemeinschaften - praktische Fragestellungen, rechtliche Lösungen“.
Schwerpunkte der Tagung waren die Einstufung der Wohngemeinschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die unterschiedlichen Formen des Mehrparteienmietverhältnisses und eine Vielzahl von Sonderfragen wie die nichteheliche Lebensgemeinschaft in der WG.
Professor Dr. Erik Hahn beschäftigte sich in seinem Vortrag „Ambulant betreute Wohngruppen (Pflege-WG)“ mit den Voraussetzungen für die Gewährung des sogenannten Wohngruppenzuschlags nach dem SGB XI (gesetzliche Pflegeversicherung). Diese Zusatzleistung wird an Personen ausgezahlt, die in einer gemeinsamen Wohnung zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung zusammenleben.
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Prof. Dr. iur. Erik Hahn
Professur für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und Immobilienrecht
Hochschule Zittau/Görlitz
Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen
Haus Z II, Raum 002
Schliebenstraße 21
02763 Zittau
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