Prof. Dr. Hoff, Professor für Soziale Gerontologie und Dekan der Fakultät für Sozialwissenschaften an der Hochschule Zittau/Görlitz, ist zum stellvertretenden Vorsitzenden des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ernannt worden. Das Gremium wurde nach § 14 des Familienpflegezeitgesetzes eingesetzt und begleitet die Umsetzung der Regelungen zu beruflichen Auszeiten, insbesondere die neu geschaffenen Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz, und berät insbesondere das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über deren Auswirkungen. Die konstituierende Sitzung des aus 21 Mitgliedern aus Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, Kranken- und Pflegekassen, Verwaltung, privater Wirtschaft, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Wissenschaft und Zivilgesellschaft bestehenden Beirats fand am 25. September 2015 im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) statt.
Die Diskussion von konkreten Fragestellungen und neueren Forschungsergebnissen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf steht auch im Mittelpunkt des Weiterbildungs-MA Soziale Gerontologie an der Hochschule Zittau/Görlitz. Das Studium im MA Soziale Gerontologie beginnt jedes Jahr im Sommersemester. Die nächste Einschreibungsfrist endet am 15. Januar 2016; Lehrbeginn ist Anfang April 2016. Nähere Informationen zum berufsbegleitenden Masterstudiengang Soziale Gerontologie finden Sie
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Foto: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Kontakt:
Prof. Dr. Andreas Hoff
Fakultät Sozialwissenschaften
Tel.: 03581 374 3750
E-Mail: a.hoff(at)hszg.de