Meldungsdetails

07. Oktober 2022

Maßnahmen zur Energieeinsparung an der HSZG

Durch konsequente Anwendung von Energiesparmaßnahmen können alle HSZG-Angehörigen zur Senkung von Kosten und zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen.

Sehr geehrte Kolleginnen und sehr geehrte Kollegen,

sehr geehrte Studierende,

wir befinden uns in sehr volatilen Zeiten, welche sich im Besonderen auch in den Entwicklungen bzw. Unsicherheiten im Energiesektor widerspiegeln. Die Kosten zur Beschaffung von Energie sind erheblich gestiegen!

Vor diesem Hintergrund liegt auf dem Einsparen von Energie ein besonderes Augenmerk, welches durch das aktive Mitwirken eines jeden Einzelnen unterstützt und gefördert werden kann. Durch konsequente Anwendung von Energiesparmaßnahmen können Sie nicht nur zur Senkung von Kosten Ihren persönlichen Beitrag leisten, sondern tragen ebenfalls zum Umwelt- und Klimaschutz bei.

Verbindliche Regelungen sind in der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) enthalten. Dazu zählt das Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen (Flure, Treppenhäuser usw.) sowie die Absenkung der Raumtemperatur in Lehr- und Arbeitsräumen entsprechend der jeweiligen Art und Schwere der Tätigkeiten. Für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeiten ist dabei eine maximale Lufttemperatur von 19 Grad Celsius festgelegt.

Wenn es aufgrund von vorhandener Gebäudeleittechnik möglich ist, wird die Raumtemperatur zentral durch das Dezernat für Technik und Gebäudemanagement (DTG) gesteuert/abgesenkt. In Bereichen/Räumen ohne zentrale Steuerungsmöglichkeiten hat die Regelung über eine entsprechende Einstellung der Heizungsthermostate durch den jeweiligen Nutzer zu erfolgen. Die Dienststellenleitung wird Stichproben zur vorhandenen Raumtemperatur veranlassen. Eine Solltemperatur von 19 Grad Celsius entspricht dabei einer Thermostateinstellung von 2,75 (= 3. Teilstrich zwischen 2 und 3 auf der Skala). DTG prüft in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten zur Verringerung der Vorlauftemperaturen.

Für die angemieteten Objekte/Räumlichkeiten obliegt die Umsetzung der Anforderungen grundsätzlich dem jeweiligen Eigentümer/Vermieter bzw. bei dezentral regelbaren Heizelementen dem einzelnen Nutzer. Es wird darauf hingewiesen, dass der Betrieb von zusätzlichen Heizgeräten in Arbeitsräumen der Hochschule Zittau/Görlitz nicht gestattet ist.

Zur Minderung der Beeinträchtigung durch niedrige Raumtemperaturen in Lehr- und Arbeitsräumen und zum Schutz der Gesundheit der Mitglieder der Hochschule werden in einzelnen Gebäuden der Hochschule Räume mit einer höheren Lufttemperatur (“Wärmeinseln”) eingerichtet. Eine Übersicht der zurzeit dafür vorgesehenen Räume finden Sie im Anhang 1 des Rundschreibens im Hochschulinformationsportal (Interner Bereich). Um vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes im Kontext der „Corona-Pandemie“ eine Entzerrung der Nutzungsfrequenz entsprechender Räume zu erzielen, sind die Fakultäten/Struktureinheiten angehalten, ggf. interne Absprachen (z.B. durch entsprechende Abstimmung von Pausenzeiten in/zwischen Lehrveranstaltungen) bzgl. der Nutzung zu treffen.

Zur Einsparung von elektrischer Energie wird bis auf Widerruf der Betrieb von Kühlschränken zum Zweck der Kühlung von Lebensmitteln für den Eigenbedarf untersagt. Soweit vorhanden, werden dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen, deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist, ausgeschaltet. In Bereichen und Räumen mit technischen Lüftungsanlagen ist zu prüfen, inwiefern eine Reduzierung der Lüftungsleistung bzw. eine Außerbetriebnahme der Anlage möglich ist. Belange des Gesundheitsschutzes im Kontext der Corona-Pandemie werden dabei berücksichtigt. Hierzu sind durch die Struktureinheiten insbesondere Bereiche und Räume zu identifizieren, die längerfristig (> 1 Woche) nicht genutzt werden und ggf. an DTG zu melden.

Aspekte der Sicherheit und des Arbeitsschutzes sind in diesem Zusammenhang als prioritär zu betrachten.

Weitere Hintergrundinformationen und einfache Tipps, die einen Beitrag zur Energieeinsparung liefern können, finden Sie untenstehend.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre aktive Mitwirkung zur Bewältigung dieser Krise.

Dipl.-Jur. Karin Hollstein

Foto: Dipl.-Jur. Karin Hollstein
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Karin Hollstein
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