Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 01.09.2010 eine Neufassung der Benutzungsordnung für die Infomationsverarbeitungs- und Kommunikationsinfrastruktur und der Netzbetriebsordnung für das Datenkommunikationsnetz beschlossen (s. Rundschreiben 09/2010).
In der Benutzungsordnung sind die Bedingungen enthalten, unter denen die IuK-Infrastruktur der Hochschule genutzt werden kann. Die Netzbetriebsordnung ergänzt diese Betriebsordnung und regelt den Zugang, die Nutzung sowie die Verantwortlichkeiten für das Datenkommunikationsnetz der Hochschule.
IuK-Benutzungsordnung und Netzbetriebsordnung