ACHTUNG ------ab Rückmeldung zum SS 2018 ---------erhöhter Semesterbeitrag lt. Satzungsänderung vom 26.10.2017!!!
Die Rückmeldung zum Weiterstudium erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrages (86,50 €)
Eine nicht fristgerechte Rückmeldung ist gebührenpflichtig (11,00 €) und kann zur Exmatrikulation führen!
Für Studierende in der Abschlussphase – Bitte beachten! Studierende, die mit Ablauf des Semesters ihr Studium beenden, müssen sich natürlich nicht rückmelden, sich aber möglichst bis zum Semesterende mittels Entlastungsbescheinigung im Zulassungsamt abmelden, zumindest aber den bevorstehenden Studienabschluss bei Frau Kunze (s.kunze(at)hszg.de) melden.
Jeder Student muss bis zur letzten Prüfung (=Verteidigung) eingeschrieben sein, sich also rückmelden, wenn die Verteidigung nicht bis zum letzten Tag des Semesters stattfindet.
Kontakt und weitere Information finden Sie hier: <link studium dein-weg-durchs-studium studienorganisation pruefungsamt.html>www.hszg.de/studium/dein-weg-durchs-studium/studienorganisation/pruefungsamt.html