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24. Januar 2017

Erneuerung des Adobe CLP-Rahmenvertrages

Nach Abschluss eines neuen CLP-Bundesvertrag mit der Fa. Adobe durch das LRZ München konnte auch der neue Beitritt der HSZG zu diesem Vertrag für weitere zwei jahre (bis 03.01.2019) erfolgreich abgeschlossen werden.


CLP ist das Volumenlizenzprogramm von Adobe für zeitlich unbegrenzt lauffähige ("Kauf"-) Lizenzen zu akademischen Konditionen, z.B. Acrobat Pro. Im Gegensatz zum CPL gibt es die ETLA-Vertragform für Adobe Mietlizenzen ("Creative Cloud"). Bezugsberechtigt für beide Lizenzprogramme sind nur die Struktureinheiten der HSZG zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Lehre, Forschung und Verwaltung.