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09. April 2015

Ausschreibung des Lehrpreises

Das Rektorat und der Förderverein der Hochschule loben 2015 erstmals einen hochschuleigenen Lehrpreis aus.

Das Rektorat und der Förderverein der Hochschule loben 2015 erstmals einen hochschuleigenen Lehrpreis aus. Damit sollen das überdurchschnittliche Engagement und herausragende Leistungen in der Lehre an der Hochschule Zittau/Görlitz gewürdigt werden. Weiterhin wird die besondere Bedeutung der Hochschullehre insgesamt sichtbar gemacht und ein Anreiz für die Lehrenden der Hochschule Zittau/Görlitz zur stetigen Weiterentwicklung ihrer Lehre geschaffen. Mithin unterstützt die Vergabe des Lehrpreises die Verbesserung der Qualität der Lehre und bildet ein wesentliches Instrument im Qualitätsmanagement der Hochschule Zittau/Görlitz.

Ausgezeichnet werden können:
a)   Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, Lehrkräfte für besondere Aufgaben,  
      Lehrbeauftragte, Tutorinnen/Tutoren oder
b)   Gruppen von Lehrenden gemäß Buchstabe a)

der Hochschule Zittau/Görlitz. ln der Regel wird der Preis nur an eine Person bzw. Gruppe vergeben.

Der Preis ist als Geldpreis in Höhe von 1.000 Euro als Einmalzahlung dotiert. Die Auslobung des Preises steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Finanzmittel durch den Förderverein der Hochschule Zittau/Görlitz e.V.

Die Annahme· des Preises durch die Preisträgerin bzw. den Preisträger ist mit kei-ner Gegenleistung verbunden. Die Preisträgerin bzw. der Preisträger können über die Verwendung des Preisgeldes frei verfügen. Gegebenenfalls sind steuerliche Pflichten zu beachten.

In Schriftform einzureichen sind mindestens folgende Unterlagen:

  • Aussagefähige Begründung der Preiswürdigkeit der bzw. des Vorgeschlagenen durch die vorschlagende Einheit,
  • Vita/tabellarischer Lebenslauf der bzw. des Vorgeschlagenen,
  • Zertifikate zur Teilnahme an hochschul-/fachdidaktischen Qualifizierungsmaßnahmen (als Kopien),
  • besondere Leistungen in der Lehre der letzten drei Jahre, ggf. ergänzt durch Lehrmaterialien des Lehrprogramms/neuen Konzepts/der Methode,
  • Ergebnisse von Lehrevaluationen der letzten drei Jahre.

Nicht frist- und formgerecht eingereichte Unterlagen können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.

Für den Lehrpreis vorgeschlagen werden können einzelne Lehrende oder auch Gruppen von Lehrenden mit überdurchschnittlichem Engagement und herausragenden Leistungen in der Lehre.

Vorschlagsberechtigt sind die Fakultäten und Zentralen Einrichtungen in Abstimmung mit den Fachschaftsräten der Hochschule Zittau/Görlitz. Die Vorschläge sind über die Dekanin bzw. den Dekan der jeweiligen Fakultät nach Beschluss durch den Fakultätsrat bis zum 04.05.2015 an den Rektor einzureichen.

Die Hochschule Zittau/Görlitz stellt der Preisträgerin bzw. dem Preisträger eine Urkunde aus und die bzw. der Vorsitzende der Auswahlkommission verleiht den Lehrpreis im Rahmen der feierlichen Immatrikulation im 01.10.2015.

Foto: Dipl.-Ing. Hella Trillenberg
Ihre Ansprechpartnerin
Dipl.-Ing.
Hella Trillenberg
Rektorat
02763 Zittau
Theodor-Körner-Allee 16
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1. Obergeschoss
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